Gefährdet das neue Unterhaltsrecht die familiäre Existenz?

Zu diesem Thema veranstaltete die Frauenunion des Main-Taunus-Kreises unter Leitung ihrer Vorsitzenden, Frau Cordula Stender, eine Podiumsdiskussion, in der die Neuerungen und die damit verbundenen Konsequenzen des seit Jahresanfang geltenden Unterhalts-rechts erörtert wurden.
Zu Beginn führte Frau RA Nicole Binder, Hofheim, die Zuhörerschaft in das neue Unterhalts-recht ein und verdeutlichte die Hauptziele der Unterhaltsreform, die der Gesetzgeber bei Verabschiedung des Gesetzes verfolgt hat: Vor allem die Förderung des Kindeswohls sowie die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit.
Schon zu diesem Zeitpunkt und auch während der eigentlichen Podiumsdiskussion, an der neben Frau RA Nicole Binder auch Frau Monika Fuchs, stellvertretende Vorsitzende der SiT, als Diskussionspartnerin mitwirkte, wurde immer deutlicher, dass die genannten Ziele mit der Reform entweder nur sehr unzureichend oder gar nicht realisiert werden können.
Insbesondere der Ehepartner, dem die Kindesbetreuung obliegt (meistens die Frau), wird durch die neuen Vorschriften des Unterhaltsrechts maßgeblich benachteiligt. Es ist gesetz-lich festgeschrieben, dass der nach einer Scheidung unterhaltsberechtigte Ehepartner, dem sogenannter Betreuungsunterhalt gewährt wird, mit Vollendung des 3. Lebensjahres des zu betreuenden Kindes erwerbstätig werden muss. Eine hiervon abweichende Regelung kommt nur dann in Betracht, wenn der Unterhaltsberechtigte darlegen oder vielmehr beweisen kann, dass es dem Kindeswohl dient, wenn der Betreuungsunterhalt über einen darüber hinausge-henden Zeitraum gewährt wird.
Es wird ein Streit entfacht, der nicht selten auf dem Rücken der Kinder, die ja gerade zu schützen sind, ausgetragen wird.
Um solche Streitpotentiale schon von vornherein auszuschließen, ist es schon bei Einge-hung der Ehe zu empfehlen, den gemeinsamen geplanten und gewollten Lebensplan durch einen Ehevertrag abzusichern. Vorprogrammierte Schlammschlachten, unter denen am meisten die betroffnen Kinder leiden, können somit ausgeschaltet werden.
In dieser Veranstaltung wurde umso mehr sichtbar, wie vielschichtig das Unterhaltsrecht ist, und welche Konsequenzen im Einzelfall daraus resultieren können. Jeder Person, die in die-sem Bereich individuellen und umfänglichen Beratungsbedarf hat, ist dringend anzuraten, einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin aufzusuchen. Sollten die eigenen finanziellen Mittel für die Beauftragung des Anwalts nicht ausreichen, gibt es Unterstützung aus öffentlichen Mitteln. Ein seriöser Anwalt wird auf diese Leistungen hinweisen.










