Sehr geehrter Herr Wintermeyer, die Debatte um den Flughafenausbau hat in den letzten Tagen wieder Wellen geschlagen? Wie stehen Sie zur Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2009?
Die Begründung des Urteils liegt nun vor. Sie hat über 400 Seiten und ist damit sehr umfangreich. Es ist zunächst festzuhalten, dass der Verwaltungsgerichtshof den Ausbau des Frankfurter Flughafens genehmigt und nur in wenigen Punkten – insbesondere der Nachtflugregelung – Korrekturen fordert. Dies ist ob der vielen Einwendungen, mit denen sich das Gericht zu beschäftigen hatte, nicht selbstverständlich und zeigt, dass die Hessische Landesregierung als Planfeststellungsbehörde bei der Ausarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses gute Arbeit geleistet hat.
Was steht auf dem Spiel, wenn der Ausbau des Frankfurter Flughafens scheitert?
Der Ausbau stellt eines der wichtigsten Projekte unseres Landes in diesem Jahrzehnt dar. Mit einem Investitionsvolumen von etwa vier Milliarden Euro ist der Ausbau des Frankfurter Flughafens eines der größten privaten Infrastrukturprojekte unserer Zeit und wird damit dazu beitragen, Hessen aus den unruhigen Gewässern der Finanzkrise zu führen. Der Ausbau wird nach unteren Schätzungen mindestens 40.000 neue Arbeitsplätze entstehen lassen und bestehende nachhaltig sichern. In der derzeitigen Wirtschaftssituation ist dies keine Selbstverständlichkeit und wird den Arbeitsplatzsuchenden in der Region sicher helfen.
In den vergangenen Wochen hat die SPD versucht, Stimmung gegen Sie und Ihren FDP-Kollegen Fritz Krüger zu machen. Worum ging es dabei?
Die SPD hatte im Hessischen Landtag einen Antrag gestellt, in dem sie die Hessische Landesregierung unter anderem dazu auffordert, eine Revision gegen die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auszuschließen. Die hessische Landesregierung prüft nämlich im Moment, ob das Land gegen die vom Verwaltungsgerichtshof angeordnete Neubescheidung der Nachtflugentscheidung Rechtsmittel einlegen muss. Diese Prüfung hat den Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht zum Flughafenprojekt Berlin-Schönefeld im Jahre 2006 – also nach Beendigung des Mediationsverfahrens – entschieden hat, dass ein komplettes Nachtflugverbot dann nicht angeordnet werden darf, wenn ein standortspezifischer Nachtflugbedarf besteht. Diese Rechtsauffassung wurde im Jahre 2008 beim Flughafen Leipzig-Halle nochmals bestätigt. Da mit der Lufthansa eine der größten Flugverkehrslinien mit hohem Frachtanteil ihren Heimatflughafen in Frankfurt hat, muss man juristisch damit rechnen, dass eine Nachtflugregelung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugelassen werden könnte.
Mit diesen Entscheidungen stand damit fest, dass ohne Ausnahmen ein Nachtflugverbot rechtlich nicht haltbar wäre, wenn ein standortspezifischer Nachtflugbedarf besteht. Genau einen solchen standortspezifischen Nachtflugbedarf hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof auch in seinem Urteil als gegeben angesehen.
Die Richter haben damit auch eine beschränkte Nachtflugerlaubnis im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für zulässig und im Grunde erforderlich gehalten.
Um nun zu wissen, auf welchem Wege hier ein rechtssicherer Zustand gefunden werden kann, ist es nun an der hessischen Landesregierung, dies zu prüfen. Dies kann sowohl durch eine etwaige Revision oder über das Mittel der Planergänzung erfolgen.
Wer in diesem Zusammenhang zudem von Wortbruch spricht, der verdreht die Tatsachen, denn die Planfeststellungsbehörde war hier allein bestrebt, eine rechtlich einwandfreie Regelung zu treffen. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts ergingen erst nach Abschluss des Mediationsverfahrens und konnten in diesem damit nicht berücksichtigt werden.
Das heißt, die SPD hat mit ihrem Antrag versucht, politische Nebelkerzen zu werfen?
Genau so ist es. Es geht hierbei nicht um null Nachtflüge, die das Gericht angeordnet hat. Eines ist also auch sicher: 17 Nachtflüge wird es wohl nicht geben. Wie viele es letztlich sein werden, wird sicher erst vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden werden.
Denn was SPD und auch Grüne momentan tun, ist nichts anderes als Sand in die Augen der Bürger zu streuen. Beide Parteien treten jetzt für ein Nachtflugverbot ein, obwohl sie genau wissen, dass die Klärung dieser Frage alleine den Gerichten obliegt. Momentan steht es noch fast allen Verfahrensbeteiligten – unter anderem den betroffenen Kommunen – offen, gegen das Urteil Revision einzulegen. Im Rahmen dieser Revision käme der Planfeststellungsbeschluss dann auf den Prüfstand.
Ich kann mir dieses unseriöse Verhalten der SPD nicht wirklich erklären und hoffe, dass die – ansonsten den Flughafenausbau unterstützende – SPD bald wieder zur Vernunft kommt.
Wie hoch schätzen Sie die Chancen für ein Nachtflugverbot ein?
Die Hessische Landesregierung wollte von Beginn an keinen einzigen Nachtflug, musste dann aber einsehen, dass es eine beschränkte Regelung geben muss. Hätte man im Planfeststellungsbeschluss keine eng begrenzten Ausnahmen vorgesehen, wäre diese Regelung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Bundesverwaltungsgericht gekippt worden. Was das heißt, kann sich jedermann ausmalen – nämlich Lärm im gleichen Umfang wie bisher. Wir aber wollen eine rechtssichere Nachtflugregelung.
Dafür setzt sich die Landesregierung, die CDU im Allgemeinen und ich im Besonderen ein, denn es steht außer Frage, dass die zunehmenden Belastungen am Tag durch möglichst maximale Entlastungen in der Nacht kompensiert werden müssen.
Nur so ist erklärlich, dass der Planfeststellungsbeschluss eine deutliche Verminderung der Nachtflüge vorsieht – von derzeit knapp 50 auf 17. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes könnten es erfreulicherweise auch weniger werden. Zudem werden auf der neuen Landebahn keinerlei geplante Nachtflüge erlaubt sein.










