CDU Kreistagsfraktion möchte Studie die alle Lärmbeeinträchtigungen der Menschen im
Ballungsraum Rhein-Main erfasst.
„Fluglärm kann krank machen. Diese Erkenntnis steht außer Frage. Aber darüber hinaus gibt es weitere Belastungen in unserem Ballungsraum, die die Gesundheit gefährden können. Diese Belastungen müssen in Ihrer Gesamtheit erfasst, gemessen und auf gesundheitliche Gefährdungen untersucht werden. Diese Beeinträchtigungen der Menschen nimmt die CDU-Kreistagsfraktion sehr ernst und fordert eine umfassende Studie für unsere Region und die in ihr entstehenden Emissionen und Immissionen“, so der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Gerhard Lehner.
Insoweit wurde mit dem Änderungsantrag der CDU und FDP-Kreistagsfraktionen nichts verwässert und, wie Lehner betont, schon gar nicht versucht „zu retten was zu retten war“.
Natürlich wurde auch unser Landrat Berthold R. Gall in seiner Aussage bestätigt, sich angemessen und anteilig an den Kosten einer solchen Studie zu beteiligen. Ob eine Beteiligung von 20.000,- ¤ ausreichend sein wird, bleibt dahingestellt.
Richtig ist, dass ein gesunder Schlaf nicht gestört werden sollte. Ob diese Störungen durch den Lärm von Flugzeugen, Eisenbahnen oder Kraftfahrzeugen oder durch andere Immissionen erzeugt werden, ist für den betroffenen Bürger in unserem Ballungsraum gleichermaßen gesundheitsschädlich. Darüber hinaus gibt es weitere Belastungen aus Industrie,
Beheizung und Abgasen.
Um eine fundierte Grundlage über die gesundheitlichen Auswirkungen zu erhalten, ist eine umfassende Untersuchung notwendig, die den gesamten belasteten Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main beinhaltet, an der sich dann aber auch tatsächlich das Land, der Flughafenbetreiber, die Kreise, Städte und Gemeinden und die IHK kostenmäßig beteiligen
sollten. Dieser erweiterte Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU und FDP war kein Ablenkungsmanöver, denn wo bleiben die Zusagen der übrigen Kreise, der Städte und Gemeinden auf die Initiative des Landrats? Die Forderung nach einem umfassenden Gutachten wurde zwar laut, aber nicht die Bereitschaft, sich entsprechend finanziell zu beteiligen.
Der MTK wird, nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion, allenfalls ein Mitfinanzierer der Studie sein.
Selbst für ein qualifiziertes Lärmgutachten spricht man von einem Kostenrahmen von weit mehr als einer halben Million Euro! Vielleicht gibt es ja schon bei den Kreisen mit SPD und Bündnis90/Die Grünen Mehrheiten, einige Stimmen, die „Ja zur finanziellen Beteiligung“ gesagt haben. Nur ist es im Main-Taunus-Kreis noch nicht angekommen.
Die CDU und FDP-Kreistagsfraktionen plädieren dringend für eine umfassende und qualifizierte Untersuchung zum Wohle der Betroffenen, die aber ohne finanzielle Beteiligung von Land, Flughafenbetreiber und Kommunen im Ballungsraum nicht
durchgeführt werden kann. „Die bei der Formulierung des Änderungsantrages bereits angekündigte Verweisung an
den HFA dient“, so Gerhard Lehner „der Überprüfung, was bereits beim Planfeststellungsverfahren an Gutachten und Feststellungen vorhanden ist und entsprechend bewertet wurde“. Um Kosten zu sparen und um die Realisierung überhaupt zu ermöglichen, sollten Doppelbegutachtungen vermieden und sinnvolle Ergänzungen oder neue Erkenntnisse in die Fragestellung einer Begutachtung einbezogen werden. Denn nur konkrete neue Erkenntnisse aus einem solchen Gutachten veranlassen den Bundesgesetzgeber, die u.a. im Fluglärmschutzgesetz und im Luftverkehrsgesetz geregelten Grenzwerte zu verändern. Die dort festgesetzten Lärmgrenzwerte werden vom Bundesgesetzgeber u.a. alle 10 Jahre überprüft. Das Gesetz wurde erst vor drei Jahren grundlegend überarbeitet und ist danach alleiniger Maßstab für die Planfeststellungsbehörde und die überprüfenden Gerichte. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass die Planfeststellungsbehörde weitgehend von einer intensiven Auseinandersetzung über Fragen wie z.B. der Lärmauswirkung entbunden ist. Wenn immer wieder Forderungen nach einem Gutachten laut werden, sollte man so redlich sein und auf die rechtlichen Auswirkungen hinweisen. Denn nur das Wissen aus einem Gutachten über gesundheitliche Belastungen bringt uns und die belasteten Bevölkerungskreise auch
nicht weiter. Wie auch Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wissen, sollte die durch den Kreistag beschlossene Verweisung an den HFA auch bewirken, dass eine von der Landesregierung bereits im Jahr 2008 an zwei wissenschaftliche Institute in Auftrag gegebene Studie zur Luftbelastung im Rhein Main Gebiet als Gesamtbelastungsstudie erstellt werden sollte.
Grundlage für die Vergabe des Gutachtens ist die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main im Jahr 2009/10. Galt es doch Projekte wie EON Block 6 bei Staudinger, das Kraftwerk in Griesheim oder die Ersatzbrennstoffanlage Höchst und andere seinerzeit geplante Anlagen mit zu berücksichtigen auch aktuelle Emmissionskatasterdaten der benachbarten Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz sowie die Quellen des Flughafens gemäß den Daten aus dem Planfeststellungsverfahren sollten miterfasst werden.
Offen bleibt wohl auch die Frage, ob ein 2004 emeritierter Professor mit seiner Dienstleistungs- und Beratungsfirma ( „EPI-Consult“) Auftragnehmer sein sollte und man Gefahr läuft, das zum Schluss nicht nur wissenschaftliche sondern auch kommerzielle Interessen eine Rolle spielen.
Die CDU-Kreistagsfraktion schlägt deshalb vor, das Wissen der Universitäten Frankfurt und Mainz sowie der Universitätskliniken Frankfurt, Mainz und ggf. Heidelberg zu nutzen und den Studenten die Gelegenheit zu geben, den Raum in dem sie leben und studieren zu untersuchen, unter wissenschaftlicher Anleitung und Begleitung der sicher qualifizierten Professoren aller Fachrichtungen.










