Unterstützung

Unterstützung/Spenden

Art. 21 des deutschen Grundgesetzes:
“Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit”.

Wir sind von Ihren Spenden abhängig, um die Menschen über die Erfolge und Ziele unserer Politik zu informieren.
Für Sie sind Spenden an politische Parteien steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig.

Sie können durch Spenden unterstützen:

den Kreisverband der CDU Main-Taunus ….

den Bundestagswahlkreis 182 (Dr. Riesenhuber, MdB) ….

den Landtagswahlkreis 32 (Roland Koch, MdL) ….

den Landtagswahlkreis 33 (Axel Wintermeyer, MdL) ….

oder durch eine CDU-Mitgliedschaft. Einen Mitgliedsantrag finden Sie hier…

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02. März 2006